Helferübung: Bereitschaften - Sanitätsdienst; Journalistencamp Szenario „Brandanschlag auf ein Jugendheim“Foto: D. Winter / DRK

Sonderbeauftragungen

Ansprechpartner

mpg@drk-neuenkirchen

Sicherheitsbeauftragter für Medizinprodukte

Foto: C. Graumann / DRK Ortsverein Jöllenbeck, www.drk-joellenbeck.de

Der Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte im DRK Ortsverein Neuenkirchen e.V. nimmt im Auftrag des Vorstandes die nachfolgend genannten gesetzlichen Aufgaben gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung wahr:

1. die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und sonstigen notwendigen Korrekturmaßnahmen,

2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und

3. die Koordinierung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen und der Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld in den Gesundheitseinrichtungen. Darüber hinaus kümmert er sich um die regelmäßige Pflege, Wartung, Instandsetzung und Prüfung unserer Medizinprodukte und Geräte, damit diese immer sicher und betriebsbereit sind.

Verantwortlich für diesen Bereich ist Rotkreuzleiter Tim Keller, bei der Durchführung unterstützend ist stv. Rotkreuzleiter Phil Elsenheimer beteiligt.

Sicherheitsbeauftragter

Helferübung: Bereitschaften - Sanitätsdienst; Journalistencamp Szenario „Brandanschlag auf ein Jugendheim“Foto: D. Winter / DRK
Bildrechte: DRK e.V., In- und Ausland, nur DRK-Gliederungen und DRK-GmbHs.
Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf externe Dritte ist nicht statthaft.
Es liegt keine Zustimmung der Fotografierten für eine Übertragung auf Social Media wie facebook, flikr, twitter, etc. vor

Der Sicherheitsbeauftragte für Medizinprodukte im DRK Ortsverein Neuenkirchen e.V. nimmt im Auftrag des Vorstandes die nachfolgend genannten gesetzlichen Aufgaben gemäß der GUV-V A1 (heute DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“) also die grundlegende Unfallverhütungsvorschrift für Sicherheit und Gesundh wahr:

In Bereichen, in denen überwiegend ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigt sind, muss bei mehr als 20 Mitarbeitern mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Sicherheitsbeauftragte sind in ihrem unmittelbaren Arbeitsbereich tätig. Sie unterstützen die Leitungskräfte / Führungskräfte mit ihrem Erfahrungswissen im Arbeitsschutz. Sie sind vor Ort Ansprechpartner für Mitarbeiter und Beschäftigte und wirken darauf hin, dass persönliche Schutzausrüstungen getragen und die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Verantwortlich für diesen Bereich ist nach Ernennung durch den Vorstand Maren Sandmann, bei der Durchführung unterstützend ist alle Leitungs- und Führungskräfte beteiligt.